AGB der Blickfang GmbH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Blickfang GmbH, Heidestraße 13, 07937 Langenwolschendorf (im Folgenden: Blickfang GmbH genannt), und den Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Blickfang GmbH nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Blickfang GmbH und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Langenwolschendorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftrag zustande.

(2) Mit der Unterzeichnung sendet die Blickfang GmbH dem Auftraggeber eine Kopie des Auftrages sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung per E-Mail oder Post zu.

(3) Bei der Anfertigung von Produkten nach genauen Spezifikationen des Auftraggebers, ist mit dem Beginn der Fertigung des Auftrages keine vollständige Stornierung mehr möglich. Dennoch ist die Blickfang GmbH dazu bereit, die laufende Fertigung sofort zu stoppen und nur die bis zum Zeitpunkt der Stornierung produzierten Waren und geleisteten Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

(4) Die Blickfang GmbH behält sich das Recht vor, Lieferungen in Teillieferungen aufzuteilen, falls dies notwendig und zumutbar ist.

(5) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Rechnungsadresse. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.

(6) Sollte der Auftraggeber in Annahmeverzug kommen, so haftet die Blickfang GmbH nicht mehr für die Verschlechterung oder den zufälligen Untergang der Ware.

(7) Die Blickfang GmbH ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen die Blickfang GmbH.

(8) Die Blickfang GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von der Blickfang GmbH zu vertreten ist.

(9) Bei Verzug mit der Annahme hat die Blickfang GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann die Blickfang GmbH den Ersatz von Mehraufwendungen, in Höhe von 35% der vertraglichen Vergütung, geltend machen.

(10) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Blickfang GmbH alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Blickfang GmbH von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

§ 4 NUTZUNGSRECHTE

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Blickfang GmbH im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Dennoch bleibt die Blickfang GmbH der Urheber der Arbeiten und es ist dem Auftraggeber untersagt die Arbeiten zu verändern oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn es wurden abweichende Absprachen schriftlich festgelegt.

§ 5 ZAHLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die akzeptierte Zahlungsart der Blickfang GmbH ist der Kauf auf Rechnung, mit anschließender Überweisung. Eine andere Zahlungsart bedarf immer der vorherigen Absprache mit der Blickfang GmbH.

(2) Alle Rechnungen der Blickfang GmbH besitzen eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, es sei denn es wurde eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart.

(3) Bei der Bestellung von Waren gelten die im Zeitpunkt der Bestellung allgemein geltenden Preise, es sei denn, es wurden ausdrücklich andere schriftlich vereinbart. Die im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt die Blickfang GmbH nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Prospektangaben oder Ähnlichem bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

(4) Warenlieferungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Die Blickfang GmbH behält sich vor, generell per Post oder in besonderen Fällen per Spedition zu liefern. Sofern der Sitz des Auftraggebers außerhalb Deutschlands ist, liefert die Blickfang GmbH nur gegen Vorkasse.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von der Blickfang GmbH. Auch wenn der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist.

(2) Nach Ablauf der Zahlungsfrist und Zugang zu der betreffenden Rechnung, ist der Auftraggeber gemäß §286 Abs. 3 BGB in Verzug. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5% über dem Basiszinssatz, wenn der Auftraggeber als privater Verbraucher bei uns bestellt hat. Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB.

(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch die Blickfang GmbH, oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers kann die Blickfang GmbH vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Auftraggebers zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind die Blickfang GmbH und der Auftraggeber sich einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von der Blickfang GmbH oder durch den Auftraggeber möglich ist.

(4) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch die Blickfang GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(5) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum der Blickfang GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 MÄNGELHAFTUNG

(1) Die von der Blickfang GmbH in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.

(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von der Blickfang GmbH schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.

(3) Der Auftraggeber hat bei Eingang unverzüglich die Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor der Fertigung.

(4) In allen Fällen ist die Blickfang GmbH sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber gibt der Blickfang GmbH Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.

(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann die Blickfang GmbH den Auftraggeber darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen (Recht von der Blickfang GmbH, den Fehler festzustellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nicht berührt.

(6) Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen der Blickfang GmbH zu und der Auftraggeber ist damit einverstanden, die Blickfang GmbH die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.

§ 9 HAFTUNG

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Blickfang GmbH unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Blickfang GmbH haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Blickfang GmbH nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung von der Blickfang GmbH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Blickfang GmbH verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Auftraggeber stellt die Blickfang GmbH von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Blickfang GmbH nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat.

(5) Erachtet die Blickfang GmbH für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.

(6) In keinem Fall haftet die Blickfang GmbH wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Blickfang GmbH haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

§ 10 DATENSCHUTZ

(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Blickfang GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Blickfang GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Blickfang GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

§11 SCHLUSS BESTIMMUNGEN

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.